Allgemeine Geschäftsbedingungen

VORWORT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf der Produkte des Unternehmens SOFAME, eingetragen im Handelsregister von Le Mans unter der Nummer 449 706 365, mit Geschäftssitz in Route de Bonnetable – 72190 Sargé-Les-Le-Mans, Frankreich (im Folgenden „SOFAME“).

Diese Bedingungen gelten sowohl für den Produktvertrieb in Frankreich als auch für den Export. Sie sind in ihrer Originalfassung in Französisch verfasst. Diese Fassung ist einzig maßgebend und vorrangig vor anderen übersetzten oder fremdsprachigen Fassungen, ebenso vor abweichenden allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden, unabhängig von den darin enthaltenen Bestimmungen. Jede an SOFAME gerichtete Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme seiner Preise und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Alle sonstigen Bedingungen, die mit den vorliegenden in Widerspruch stehen, werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch SOFAME vor dem Vertragsabschluss berücksichtigt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die vorherigen Allgemeinen Bedingungen und alle Dokumente (Korrespondenz, Prospekte, Werbung …), die zwischen den Parteien vor einem endgültigen Vertragsabschluss ausgetauscht wurden. Sollte eine Bestimmung eines nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstandenen Vertrags von einem Gericht oder einer anderen Verwaltung bzw. Behörde für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen von einer solchen Entscheidung unberührt. Die Nichtinanspruchnahme, zu einem beliebigen Zeitpunkt, eines durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Rechts oder der Verzicht auf die Ausführung einer aus diesen Bedingungen hervorgegehenden Vertragsklausel gilt in keinem Fall als Vertragsänderung, noch als ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf die Ausübung des betreffenden Rechts in der Zukunft oder auf den Anspruch auf die gewissenhafte Ausführung der Verpflichtungen im Rahmen dieser AGB.

 

ANWENDBARES RECHT

Alle Fragen bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der von ihnen geregelten Verkäufe, welche nicht Gegenstand vertraglicher Bestimmungen sind, unterliegen dem französischen Recht, mit Ausnahme der Wiener Übereinkommen von 1980 über den internationalen Warenkauf. Jeder Verweis auf eine Veröffentlichung der Internationalen Handelskammer (im Folgenden „ICC“) gilt als Bezugnahme auf die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Fassung.

Ebenso gilt jeder Verweis auf Handelsbedingungen oder -Bestimmungen als Bezugnahme auf Bedingungen und Bestimmungen gemäß den von der ICC veröffentlichten Incoterms in der Auslegung durch die Kommission für Internationale Handelspraktiken und ihre Expertengremium (ICC Paris).

 

GARANTIE

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gewähren wir auf unsere Produkte bei normalem Einsatz fünf Jahre Garantie gegen Herstellungsfehler (Material- und Arbeitszeitkosten), mit Ausnahme der mechanischen Vorrichtungen und der Sitzbezüge, auf die wir zwei Jahre Garantie gewähren. Soweit kein spezifischer Vertrag vorliegt, übernimmt das Unternehmen SOFAME keine Haftung für die Wartung der in diesem Katalog vorgestellten Möbel. Überprüfen Sie regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, das einwandfreie Funktionieren der mechanischen Bauteile sowie die Vollständigkeit der Strukturen. Es ist unerlässlich, dass alle mit der Montage, der Nutzung und Wartung unserer Möbel beauftragten Personen die Anweisungen und Hinweise gelesen und verstanden haben.

 

PRODUKTE

Die von unseren Produkten erwartete Qualität und spezifischen Eigenschaften müssen vom Kunden bei seiner Bestellung genau beschrieben werden. Die Produkte sind für einen Gebrauch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Kunden bestimmt.

SOFAME behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung eventuelle als nützlich erachtete Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, ohne dass daraus die Verpflichtung entsteht, die zuvor gelieferten Produkte oder noch offenen Bestellposten zu ändern.

 

BESTELLUNGEN / VERTRAGSABSCHLUSS

Es können ausschließlich Bestellungen von Kunden berücksichtigt werden, deren kontinuierlicher Geschäftsbetrieb nicht gefährdet ist, die in der Vergangenheit kein für SOFAME nachteiliges Verhalten, insbesondere eine Zahlungsstörung, gezeigt haben, die sich nicht in einem geografischen Gefahrengebiet (natürliche, politische, wirtschaftliche, soziale Gefahren usw.) befinden oder in einem Gebiet ansässig sind, wo die Produkte beispielsweise aufgrund einer besonderen Regelung oder einer einem Dritten gewährten Exklusivität rechtlich nicht verfügbar sind. Es obliegt dem Kunden, zu seinen ausschließlichen Lasten alle für den Import und den Einkauf der Produkte auf seinem Territorium notwendigen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen einzuholen. Die Annahme der Bestellung unterliegt außerdem
der materiellen Verfügbarkeit der Produkte. Eine vorübergehende oder endgültige materielle Nichtverfügbarkeit der vom Kunden bestellten Produkte schließt somit die Berücksichtigung der Bestellung durch SOFAME aus. Auftragsänderungen durch den Kunden vor dem Vertragsabschluss werden nur berücksichtigt, wenn diese Änderung angemessen ist, nicht zu einer quantitativen Minderung von mehr als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes ohne Steuern und Abgaben führt und von SOFAME schriftlich genehmigt wurde. In Ermangelung einer ausdrücklichen Zustimmung innerhalb von 30 Tagen gilt die Änderung als angenommen. Der Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch SOFAME der vom Kunden übermittelten Bestellung rechtsgültig zustande. Der Kaufvertrag gilt jedoch als rechtsgültig abgeschlossen, wenn die Bestellung nicht innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Eingang ausdrücklich bestätigt wurde. Bestellungen, die von Bevollmächtigten, Vertretern oder Mitarbeitern von SOFAME entgegengenommen werden, müssen ebenfalls bestätigt werden. Wenn die ausdrückliche Bestätigung durch diese Mittelspersonen jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellaufnahme erfolgt, gilt die Bestellung als definitiv und der Vertrag als rechtsgültig abgeschlossen. Änderungen oder Widerruf des Auftrags durch den Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Versanddatum der Produkte werden nur berücksichtigt, wenn diese Änderung angemessen ist, nicht zu einer quantitativen Minderung von mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes ohne Steuern und Abgaben führt und von SOFAME schriftlich genehmigt wurde. In Ermangelung einer ausdrücklichen Zustimmung innerhalb von 30 Tagen gilt die Änderung als angenommen. Im Fall eines Widerrufs oder einer Änderung des Auftrags bleiben alle bereits geleisteten Anzahlungen Eigentum von SOFAME, unbeschadet jeglicher Ansprüche auf Entschädigung für die aus der Änderung oder dem Widerruf einer Bestellung entstehenden Schäden. SOFAME kann den Kunden jederzeit auffordern, für jede Bestellung Dokumente als Beleg der Zahlungsgarantie vorzulegen. Falls vom Kunden keine ausreichenden Zahlungsgarantien übermittelt werden, kann SOFAME die Stornierung aller definitiven oder nicht definitiven Bestellungen einleiten.

 

LIEFERUNG

Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß einem von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterm (Incoterm 2010); der geeignete Incoterm wird bei der Bestellung gewählt und festgelegt. Bei Exportverkäufen kann die Lieferung gemäß einem der folgenden  Incoterms erfolgen: EXW (Ex Works), DAP (Delivered At Place), FAS (Free Alongside Ship). Diese Information gilt nur als unverbindlicher Hinweis und vorbehaltlich der Bestimmung eines anderen Incoterms für die Lieferung der betreffenden Bestellung. Der gewählte Incoterm wird in der Bestellbestätigung durch SOFAME oder einem anderen mit der Bestellung verbundenen Dokument angegeben. Änderungen der Lieferungsbedingungen, insbesondere des festgelegten Incoterms, können ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch SOFAME erfolgen.

Die Lieferverpflichtung von SOFAME gilt als erfüllt, sobald die Produkte dem Kunden oder einem von ihm bestimmten Dritten am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass sie nach der Lieferung auf ein Transportmittel geladen werden müssen. Gegebenenfalls übernimmt SOFAME den Transport der Produkte bis zum vereinbarten Lieferort über die Wege und Mittel seiner Wahl und führt alle dafür erforderlichen Maßnahmen durch. Alle zusätzlichen Transportkosten vom Lieferort an einen anderen Ort, die für SOFAME als zusätzliche Dienstleistung anfallen, gehen direkt zu Lasten des Kunden. Da die Lieferungen abhängig von der Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der Bestellungeingänge erfolgen, ist SOFAME berechtigt, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle von Teillieferungen wird für jede Lieferung eine separate Rechnung ausgestellt.

Die Lieferfristen werden nach der Bestellung von den Vertragsparteien festgelet. Diese angegebenen Fristen sind in jedem Fall unverbindlich, sie hängen von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten von SOFAME ab. Eine Fristüberschreitung gibt in keinem Fall Anlass zu einer Entschädigung oder Auflösung des Kaufvertrags. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Bestellungen mit einem Auftragswert von über 16.000 Euro zuzügl. Steuern und Abgaben sowie Änderungen eines Auftrags während seiner Ausführung eine Verlängerung der Lieferfristen nach sich ziehen. Sollte der Kunde die von SOFAME gelieferten Produkte nicht innerhalb von 10 Tagen annehmen, trägt der Kunde ohne weitere Mahnung alle Kosten und Risiken für die Lagerung und Erhaltung der Produkte und verliert das Recht, einen offensichtlichen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit geltend zu machen.

 

GEFAHRÜBERGANG

SOFAME trägt die Gefahren für Verlust oder Beschädigung der Produkte bis zu ihrer Lieferung gemäß dem vorstehenden Artikel. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Gefahren, denen die Produkte ausgesetzt sind oder die sie verursachen können, auf den Kunden über. Bei Exportverkäufen erfolgt der Gefahrübergang gemäß dem bei der Bestellung festgelegten und anwendbaren Incoterm.

 

KONFORMITÄT

Der Kunde muss die Produkte bei der Ankunft am Lieferort und in Anwesenheit des Frachtführers auf Zustand, Konformität, offensichtliche Mängel und Vollständigkeit überprüfen; die mit der
Überprüfung verbundenen Kosten und Risiken trägt der Kunde. Jegliche Reklamationen, Vorbehalte oder Beanstandungen hinsichtlich fehlender und/oder beschädigter Waren müssen innerhalb von drei Tagen (Feiertage ausgenommen) nach Abnahme der Produkte dem Frachtführer per Einschreiben mit Rückschein übermittelt werden. Der Kunde haftet für mögliche Schäden, die für SOFAME aufgrund der Nichteinhaltung dieses Verfahrens entstehen. Jegliche Reklamationen, Vorbehalte oder Beanstandungen müssen außerdem auf den mitgelieferten Dokumenten (insbesondere auf dem Lieferschein) vermerkt und SOFAME schnellstmöglich nach der Ankunft der Produkte schriftlich bestätigt werden. Der Kunde muss alle Belege beibringen, die das Vorliegen der festgestellten Mängel nachweisen. SOFAME behält sich das Recht vor, Schadensfeststellungen, Überprüfungen und Reparaturen vor Ort selbst oder durch einen Bevollmächtigten oder Subunternehmer vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen gilt die Ware als vorbehaltlos angenommen. In diesem Fall übernimmt SOFAME keine Haftung mehr für die Konformität der Produkte, und der Kunde haftet für mögliche Schäden, die für SOFAME aufgrund der Nichteinhaltung dieses Verfahrens entstehen. SOFAME haftet ausschließlich für Mängel, Abweichungen oder Minderlieferungen, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Jede Warenrücksendung aufgrund eines offensichtlichen Mangels muss zuvor ausdrücklich von SOFAME genehmigt werden. Die mangelhaften Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft am Lieferort zurückgesendet werden. Die Produkte dürfen nur in einwandfreiem Erhaltungszustand und in ihrer Originalverpackung zurückgesendet werden, und sie dürfen keinerlei Demontage- oder Gebrauchsspuren aufweisen. Die Kosten und Risiken für den Rückversand trägt grundsätzlich der Kunde. Die mangelhaften Produkte werden durch vergleichbare Produkte ersetzt. Vergleichbare bzw. mit den bestellten Produkten austauschbare Produkte sind gleicher Qualität und erfüllen die gleichen Einsatzfunktionen. Wird kein Ersatz geleistet, stellt das Unternehmen für die zurückgesendeten Produkte eine Gutschrift auf spätere Käufe aus. Die Rückgabe von Produkten berechtigt den Kunden nicht zur Zahlung von Ersatzleistungen.

 

GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERSTECKTE MÄNGEL

Versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen, müssen vom Kunden schnellstmöglich nach dem Datum, an dem er den versteckten Mangel erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, schriftlich gerügt werden. Es werden nur Mängelrügen berücksichtigt, die innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft der Produkte geäußert werden. Gewährleistungsklagen für versteckte Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem er den versteckten Mangel erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, erhoben werden. Diese „kurze Frist“ ist in Artikel 1648 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Gewährleistungsklagen für versteckte Mängel können vom Kunden nur innerhalb von zwei Monaten nach Ankunft der Waren erhoben werden. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass sich der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht mehr auf die Gewährleistung für versteckte Mängel berufen kann und diese auch nicht als Gegenforderung in einer Widerklage äußern darf, um sich in einer von SOFAME gegen ihn wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags erhobenen Klage zu verteidigen. Der Kunde muss alle Belege beibringen, die das Vorliegen und das erstmalige Auftreten der festgestellten Mängel nachweisen. SOFAME behält sich das Recht vor, Schadensfeststellungen, Überprüfungen und Reparaturen vor Ort selbst oder durch einen Bevollmächtigten oder Subunternehmer vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Gewährleistung für versteckte Mängel nicht mehr in Anspruch genommen werden. Jede Warenrücksendung aufgrund eines versteckten Mangels muss zuvor ausdrücklich von SOFAME genehmigt werden. Die Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Mängelrüge durch den Kunden zurückgesendet werden. Die Produkte dürfen nur in einwandfreiem Erhaltungszustand und frei von jeglichen Demontagespuren zurückgesendet werden. Die Kosten und Risiken für den Rückversand trägt grundsätzlich der Kunde. Die mangelhaften Produkte werden durch vergleichbare Produkte ersetzt. Vergleichbare bzw. mit den bestellten Produkten austauschbare Produkte sind gleicher Qualität und erfüllen die gleichen Einsatzfunktionen. Wird kein Ersatz geleistet, erfolgt für die zurückgesendeten Produkte eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungsbeträge. Die Rückgabe von Produkten berechtigt den Kunden nicht zur Zahlung von Ersatzleistungen.

 

ERSATZTEILVERSORGUNG

SOFAME verpflichtet sich, für die Produkte der mit dem Gütesiegel „NF Environnement Ameublement“ gekennzeichneten Produktlinien Ersatzteile auf Lager zu halten und/oder in der Lage zu sein, diese auf Anfrage herzustellen.

SOFAME bietet seinen Kunden die Möglichkeit, einzelne Komponenten und Produkte der mit dem Gütesiegel „NF Environnement Ameublement“ gekennzeichneten Produktlinien während der gesamten Dauer ihrer industriellen Fertigung zu erwerben. SOFAME verpflichtet sich, für Produkte der mit dem Gütesiegel „NF Environnement Ameublement“ gekennzeichneten Produktlinien fünf Jahre lang nach Einstellung ihrer Produktion Original-Funktionsteile oder Komponenten mit identischer Funktion bereitzustellen.

 

PRODUKTPREISE

Die Produktpreise werden entsprechen den zum Zeitpunkt der Produktbestellung und des Vertragsabschlusses von SOFAME praktizierten Tarifen festgelegt. Die an diesem Datum angegebenen Preise sind verbindlich und endgültig. SOFAME behält sich jedoch das Recht vor, die Preise im Falle von Änderungen der Wirtschaftslage oder Preiserhöhung vonseiten seiner Zulieferer bis zum Zeitpunkt der Produktlieferung einseitig zu ändern bzw. die Preise der allgemeinen Preis- und Wettbewerbsentwicklung anzupassen. Darüber hinaus können die Parteien im Falle von Langzeitverträgen eine Preisrevisionsformel vereinbaren. Die Preise verstehen sich ohne Steuern; die eventuell im Einfuhrland anfallenden sonstigen Steuern und Abgaben gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Für jede Produktbestellung stellt SOFAME eine Bearbeitungspauschale von 3,50 Euro vor Steuern in Rechnung.

 

ZAHLUNG

Soweit nicht anders vereinbart und mit Ausnahme einer verlangten Barzahlung (insbesondere für alle Erstbestellungen bei SOFAME oder nach einer Zahlungsstörung bei einer früheren Bestellung) sind die von SOFAME ausgestellten Rechnungen in Euro an den Firmensitz von SOFAME innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab Monatsende oder innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Zahlung im Sinne des vorliegenden Artikels bedeutet tatsächliche Bereitstellung der Mittel an SOFAME. Zahlungen, die nach Ablauf der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Fristen erfolgen, berechtigen SOFAME ohne weitere Formalitäten (i) zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe des am Fälligkeitsdatum von der Europäischen Zentralbank für ihre Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes, basierend auf den ausstehenden Beträgen, zuzüglich zieben Prozentpunkte; (ii) zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 €, wenn die tatsächlichen Schuldeneintreibungskosten unter diesem Betrag liegen, oder in Höhe der tatsächlich für SOFAME entstandenen Kosten für die Eintreibung des betreffenden Betrags. Im Falle von Zahlungsverzug oder Nicht- bzw. Teilzahlung des gesamten Rechnungsbetrags hat SOFAME außerdem das Recht, alle laufenden Verträge sofort auszusetzen und sämtliche ausstehende, nicht verjährte Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber SOFAME, egal aus welchen Gründen, fällig zu stellen. Sollte die Inverzugsetzung nach 30 Tagen erfolglos bleiben, hat SOFAME außerdem das Recht, alle gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge sowie alle früheren Verträge zu kündigen, selbst wenn die Zahlung noch nicht fällig geworden ist. In diesem Fall müssen die Produkte auf einfache Anfrage durch SOFAME auf Kosten und Risiko des Kunden und unbeschadet sonstiger Schadensersatzforderungen zurückgesendet werden; SOFAME behält sich außerdem das Recht vor, die zuvor vom Kunden egal aus welchem Grund geleisteten Anzahlungen einzubehalten. Im Fall einer Zahlungsstörung behält sich SOFAME des Weiteren das Recht vor, alle noch nicht bezahlten und noch nicht an den Kunden gelieferten  Produkte einzubehalten. Die Rechnungen sind gemäß den auf der Rechnung angegebenen oder bei der Bestellung vereinbarten Modalitäten zu zahlen.

 

EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Die Produkte werden bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Zahlung bedeutet die Bezahlung des Produktpreises, der mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie der Zinsen. Diese Bestimmungen beeinträchtigen nicht den Gefahrübergang der Produkte ab ihrer Lieferung. Bei Nichtzahlung muss der Kunde die nicht bezahlten Produkte auf Anorderung per Einschreiben mit Rückschein, die als Mahnung gilt, auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden; die beim Kunden gelagerten Produkte werden als nicht bezahlt angesehen. In diesem Fall wird der Verkaufsvertrag am Tage der Rückgabeforderung von Rechts wegen aufgelöst. SOFAME behält alle bereits geleisteten Anzahlungen als Schadensersatz ein, unbeschadet anderer Entschädigungen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, bis zur vollständigen Rückgabe der betreffenden Produkte eine Wertminderungsentschädigung in Höhe von 10 % des Warenpreises je Quartal zu zahlen. Die Rücknahme der Produkte durch SOFAME schließt jedoch nicht weitere rechtliche Verfahren vonseiten SOFAME aus. Der Kunde darf die nicht bezahlten Produkte in keinem Fall verpfänden oder als Sicherheiten gewähren. Im Übrigen muss der Kunde SOFAME unverzüglich über jegliche Änderung seiner Situation in Kenntnis setzen, insbesondere im Falle von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, damit die Produkte zurückgefordert werden können.

 

VERTRAULICHKEIT

Der Kunde hat alle von SOFAME vor oder nach der Vertragsschließung übermittelten Informationen als streng vertraulich zu betrachten, und verpflichtet sich, diese nicht zu vertragsfremden Zwecken weiterzugeben oder oder zu nutzen, selbst wenn die betreffenden Informationen bei der Übermittlung nicht als vertraulich gekennzeichnet waren. Die von SOFAME übermittelten Unterlagen bleiben das alleinige Eigentum von SOFAME und müssen vom Kunden auf einfache Anfrage zurückgegeben werden. Die Geheimhaltungspflicht bleibt nach Ablauf dieses Vertrags erhalten. Die Vertraulichkeit muss ebenfalls von allen Mitarbeitern, Vermittlern, Vertretern oder Untervertretern des Kunden gewahrt werden. Der Kunde muss zu diesem Zweck alle notwendigen und angemessenen Vorkehrungen treffen, um eine unerlaubte Weitergabe oder Nutzung solcher Betriebsgeheimnisse durch die genannten Personen zu verhindern; er muss ihnen dieselbe Geheimhaltungspflicht auferlegen und für den Fall eines Verstoßes dieser Pflicht ein direktes Klagerecht zugunsten SOFAME festlegen. Jegliche Verletzung der Geheimhaltungspflicht gibt Anlass zu Schadenersatzleistungen.

 

GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM

Der Kunde verfügt über keinerlei geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte an den Produkten und ihrer Verpackung. SOFAME bleibt ausschließlicher Eigentümer all dieser Rechte. Jegliche Verwendung der Marke SOFAME oder einer anderen Marke, die Eigentum von SOFAME ist, durch den Kunden ist strengstens untersagt, außer nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von SOFAME. Der
Kunde berechtigt SOFAME dazu, seinen Namen unter den Handelsreferenzen von SOFAME zu nennen und zu veröffentlichen. Der Vertrieb der gelieferten Vertragsprodukte darf ausschließlich unter der Marke SOFAME oder einer anderen Marke, die Eigentum von SOFAME ist, erfolgen, mit Ausnahme von Marken oder Erkennungszeichen, die Eigentum des Kunden oder eines Dritten sind. Im Falle einer Wiederaufbereitung der Vertragsprodukte durch den Kunden verpflichtet sich dieser, die Marke SOFAME sowie die vom Verkäufer angegebenen Erkennungszeichen sichtbar und unter Beachtung der Anweisungen des Verkäufers auf den Umverpackungen und/oder Verpackungen der gelieferten  Vertragsprodukte anzubringen. Zu diesem Zweck muss der Käufer unverzüglich die vorherige Zustimmung des Verkäufers über die Art und Weise der Anbringung der Marke und der Erkennungszeichen auf den Verpackungen und/oder Umverpackungen einholen. Der Kunde muss SOFAME unverzüglich benachrichtigen, sobald er Kenntnis über eine gerichtliche Klage gegen ihn im Rahmen der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den Produkten von SOFAME erhalten hat, und er darf ohne vorherige Rücksprache mit SOFAME keinerlei Maßnahmen einleiten. SOFAME allein hat das Recht, das Verfahren zu führen und über die Maßnahmen zu entscheiden, die hinsichtlich der Waren gegenüber den Gerichten und betroffenen Dritten getroffen werden müssen. SOFAME verpflichtet sich, den Kunden von jeglichen gerichtlichen Verurteilungen zu befreien, unter Vorbehalt der Einhaltung der oben aufgeführten Bedingungen.

 

HÖHERE GEWALT

SOFAME kann in keinem Fall für ein eventuelles Eintreten höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Als höhere Gewalt gelten mit Hinblick auf die Verpflichtungen von SOFAME Ereignisse, die nicht in angemessener Weise vermeidbar oder überwindbar sind und deren Eintreten die Erfüllung der Verpflichtungen völlig unmöglich macht. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Kriegsfälle, Naturkatastrophen, Embargos, erhebliche Veränderungen der politischen Situation im Land des Kunden, Epidemien, Ereignisse, die den reibungslosen Betrieb des Unternehmens SOFAME oder seiner Lieferanten oder Subunternehmer behindern (z. B. Streiks, Aussperrung, Voll- oder Teilarbeitslosigkeit, Rohstoffmangel, Unfälle, Brände, Beschaffungsschwierigkeiten, Unterbrechung oder Verzögerungen im Transportwesen). Falls das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann SOFAME den Vertrag von Rechts wegen als hinfällig erklären, nachdem er den Kunden per Einschreiben mit Rückschein oder Fax darüber in Kenntnis gesetzt hat.

 

GERICHTSSTAND

Zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den darauf beruhenden Verkäufen ist, in Ermangelung einer gütlichen Einigung, ausschließlich das Handelsgericht am Firmensitz von SOFAME (Frankreich), und dies selbst wenn mehrere Instanzen oder Parteien einbezogen werden sowie bei Garantieklagen oder Eilverfahren.